PIC-Verordnung soll geändert werden

Eine geplante Delegierte Verordnung liegt im Entwurf vor, der bis 16. August 2024 kommentiert werden kann.

(mih) Mit einer Delegierten Verordnung will die Europäische Kommission die Anhänge der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC – Prior Informed Consent) erweitern. Wie die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) mitteilt, hat zu den beabsichtigten Änderungen, die ab 1. Januar 2025 gelten sollen, nun eine öffentliche Konsultation begonnen. Stellungnahmen sind bis 16. August 2024 möglich.

Mit der Delegierten Verordnung will die Europäische Kommission die Liste der gefährlichen Chemikalien, die im internationalen Handel bestimmten Vorschriften unterliegen, aktualisieren. Das Ziel ist es, Nicht-EU-Länder dabei zu unterstützen, unerwünschte Einfuhren zu verhindern, und sicherzustellen, dass bei der Ausfuhr dieser Chemikalien Informationen über Gefahren, Risiken und sichere Handhabung ausgetauscht werden. Sobald eine Chemikalie in die Liste aufgenommen wurde, lässt sie sich nur ausführen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

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