Die EU-Kommission will damit Erläuterungen und Orientierungshilfen zur Richtlinie 2008/98/EG und zur Entscheidung 2000/532/EG bieten, um die Vorgaben in Bezug auf die Einstufung von Abfällen korrekt auszulegen und anzuwenden.
(mih) Die Europäische Kommission hat einen Technischen Leitfaden zur Abfalleinstufung bekannt gemacht (ABl. 2018 C 124 S. 1). Darin sind bestimmte Aspekte der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle […] (sog. Abfallrahmenrichtlinie) und zur Entscheidung 2000/532/EG der Europäischen Kommission über ein Abfallverzeichnis in den 2014 und 2017 geänderten Fassungen behandelt.
Der Leitfaden soll insbesondere den nationalen Behörden, auch auf lokaler Ebene, sowie den Unternehmen Erläuterungen und Orientierungshilfen, z.B. bei Genehmigungsfragen, bieten, um die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Einstufung von Abfällen korrekt auszulegen und anzuwenden. Der Leitfaden unterstützt daher dabei, gefahrenrelevante Eigenschaften zu identifizieren, zu bewerten, ob der Abfall eine gefahrenrelevante Eigenschaft aufweist, und letztendlich die Frage zu beantworten, ob der Abfall als gefährlich oder nicht gefährlich einzustufen ist.
Der Leitfaden umfasst drei Kapitel:
In vier Anhängen sind ausführlichere Informationen enthalten; dabei werden bestimmte spezifische Aspekte genauer erörtert:
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