Die CLP-Verordnung wird angepasst und es werden Gefahren- und Sicherheitshinweise in kroatischer Sprache eingefügt.
(mih) Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) Nr. 605/2014 vom 5. Juni im Amtsblatt der EU (ABl.) L 167 S. 36 bekannt gemacht; sie ist am 26. Juni in Kraft getreten. Damit wird die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) (ABl. L 353 S. 1) geändert:
Die Sprachtabellen der Gefahren- und Sicherheitshinweise in Anhang III und IV CLP-Verordnung wurden aktualisiert; alle Gefahren- und Sicherheitshinweise liegen nun auch in kroatischer Sprache vor. Gefahren- und Sicherheitshinweise in kroatischer Sprache sind in der Regel für Stoffe spätestens ab 1. Dezember 2014 und für Gemische spätestens ab 1. Juni 2015 anzugeben. Diese Vorschriften dürfen freiwillig bereits früher angewendet werden.
In Anhang VI Teil 3 CLP-Verordnung werden Tabelle 3.1 und 3.2 geändert, um die Stofflisten der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen anzupassen. Diese Änderungen gelten ab 1. April 2015.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!