Exportverbot für Quecksilber

Ab dem 15. März 2011 darf Quecksilber in den EU-Mitgliedsstaaten nur mehr eingeschränkt ausgeführt werden. Darauf einigten sich EU-Ministerrat und Europäisches Parlament.

Die entsprechende EU-Verordnung beinhaltet nicht nur ein Verbot der Ausfuhr metallischen Quecksilbers, sondern auch von Verbindungen wie Zinnobererz und Quecksilber-Chlorid. Sie hat zudem Auswirkungen auf die sichere Lagerung von quecksilberhaltigem Abfall.

 

Ausgenommen sind nur Quecksilberverbindungen, die zu Zwecken der Forschung und Entwicklung, Medizin und Analyse gebraucht werden.

 

Nachdem das EU-Parlament der Verordnung bereits im Mai 2008 zugestimmt hatte, nahm sie auch der Rat formell an. Das vom Parlament geforderte Importverbot für Quecksilber wurde von den Umweltministern allerdings abgelehnt. Quecksilberimporte werden also weiterhin erlaubt sein. Allerdings soll die Europäische Kommission bis 2010 prüfen, ob auch ein Einfuhrverbot notwendig sein könnte.

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