Im Amtsblatt der Europäischen Union L297 vom 13. November 2009 ist eine Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 790/2009 vom 10. August 2009 zur Änderung der GHS-Verordnung bekannt gemacht worden.
(ak) Die "Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 790/2009 vom 10. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt" wurde im Amtsblatt L297 vom 13. November 2009 bekannt gemacht.
Sie bezieht sich auf Seite 2, Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 790/2009. Die ursprünglich verwendete Formulierung in Amtsblatt L235 vom 5. September 2009 hatte gelautet: "ab dem 1. Dezember 2010". Richtig muss es dort heißen: "Die mit der vorliegenden Verordnung geänderten harmonisierten Einstufungen gemäß Anhang VI der Verordnung EG (Nr.) 1272/2008 können vor dem 1. Dezember 2010 angewandt werden."
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