Im Amtsblatt der Europäischen Union sind die revidierten Anhänge IV und V der REACH-Verordnung veröffentlicht worden.
Die revidierten Anhänge IV und V der REACH-Verordnung sind im EU-Amtsblatt als Verordnung (EG) Nr. 987/2008 online abrufbar.
Insbesondere wurden drei Stoffe aus Anhang IV entfernt: Vitamin A, Kohlenstoff und Grafit. Von der Ausnahmeregelung in Anhang V werden Naturstoffe mit PTB-Eigenschaften (persistent, bioakkumulierend und toxisch) sowie vPvB-Eigenschaften (sehr persistent und sehr bioakkumulierend) ausgeschlossen. Zudem werden die Edelgase Helium, Neon und Xenon künftig nicht mehr in Anhang V, sondern in Anhang IV gelistet.
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