Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ liegen in aktualisierter Fassung vor.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Neufassung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) Nr. 22/2013 auf Seite 446 bekannt gemacht. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hatte im November 2012 beschlossen, die TRGS 510 zu ändern und umfassend zu überarbeiten. Sie steht auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Download zur Verfügung.
Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich Ein- und Auslagern, Transportieren innerhalb des Lagers und Beseitigen freigesetzter Gefahrstoffe. Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung unter bestimmten Bedingungen ein.
Wesentliche Änderungen sind:
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!