Die Technische Regel gibt wichtige Hinweise für alle, die gefährliche Abfälle in kleinen Mengen sammeln und zwischenlagern.
(uf) Wer im Unternehmen gefährliche Abfälle sammelt und zwischenlagert, sollte einen Blick in die neugefasste TRGS 520 werfen. Sie beschreibt unter anderem die baulichen Anforderungen an Sammelstellen und Zwischenlager und die erforderliche Qualifikation des Personals. Grundsätzlich gilt: Bevor Mitarbeiter im Unternehmen mit Gefahrstoffen umgehen, müssen die möglichen Gefährdungen ermittelt und sinnvolle Schutzmaßnahmen beschrieben werden.
Technische Regeln geben Empfehlungen zur Umsetzung von Vorschriften und spiegeln den Stand der Technik wider. Die TRGS 520 (Ausgabe: Januar 2012) wurde im GMBl 2012 S. 102-115 veröffentlicht und jetzt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)zum Download bereitgestellt.
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