Das BMAS hat die Technische Regel für Gefahrstoffe für Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) aktualisiert.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte [AGW]“ mit Datum vom 20. Mai 2024 geändert (GMBl 2024 S. 411).
Danach sind die abgesenkten AGW für Acetaldehyd und Schwefeldioxid entsprechend der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/164 schnellstmöglich, spätestens jedoch ab 1. Juli 2026 einzuhalten. Bis zu diesem Termin gelten ansonsten Übergangswerte.
Zudem werden in Abschn. 3 in der Liste zehn Stoffeinträge (Acrylaldehyd, ε-Caprolactam (Dampf und Staub), Dibenzoylperoxid, (Ethylendioxy)dimethanol, Isofluran, amorphe Kieselsäuren, 2-(2-Methoxyethoxy)ethanol [Diethylenglykol-monomethylether (DEGME)], 2-(Propyloxy)ethylacetat, Schwefeldioxid und Tetrahydrofuran) aktualisiert.
Weiterhin werden in Abschn. 4 zwei Einträge ((Ethylendioxy)dimethanol und Isofluran) ergänzt und in den Abschn. 3 und 4 drei Einträge (Cryofluoran (R114), Dichlorfluormethan (R21) und Pentaboran) gestrichen.
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