TRGS 900 geändert

Das BMAS hat die Technische Regel für Gefahrstoffe für Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) aktualisiert.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte [AGW]“ mit Datum vom 20. Mai 2024 geändert (GMBl 2024 S. 411).

Danach sind die abgesenkten AGW für Acetaldehyd und Schwefeldioxid entsprechend der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/164 schnellstmöglich, spätestens jedoch ab 1. Juli 2026 einzuhalten. Bis zu diesem Termin gelten ansonsten Übergangswerte.

Zudem werden in Abschn. 3 in der Liste zehn Stoffeinträge (Acrylaldehyd, ε-Caprolactam (Dampf und Staub), Dibenzoylperoxid, (Ethylendioxy)dimethanol, Isofluran, amorphe Kieselsäuren, 2-(2-Methoxyethoxy)ethanol [Diethylenglykol-monomethylether (DEGME)], 2-(Propyloxy)ethylacetat, Schwefeldioxid und Tetrahydrofuran) aktualisiert.

Weiterhin werden in Abschn. 4 zwei Einträge ((Ethylendioxy)dimethanol und Isofluran) ergänzt und in den Abschn. 3 und 4 drei Einträge (Cryofluoran (R114), Dichlorfluormethan (R21) und Pentaboran) gestrichen.

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