BLAK UmwS informiert

Der Bund-/Länder-Arbeitskreis Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (BLAK UmwS) veröffentlicht nun online u.a. zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmte Interpretationen der AwSV.

(mih) Der Bund-/Länder-Arbeitskreis Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (BLAK UmwS) ist seit Mitte Januar dieses Jahres mit eigener Webseite im Internet vertreten. Hier werden u.a. zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmte Interpretationen der seit 1. August 2017 geltenden Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) veröffentlicht. Das soll Transparenz schaffen und Fehlinterpretationen der AwSV im Vollzug verhindern.

Zur AwSV sind hier bislang zwei Dokumente der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), jeweils erarbeitet von einer Kleingruppe des BLAK UmwS, zu finden:

  • Merkblatt für die Anerkennung von Sachverständigenorganisationen nach § 52 und von Güte- und Überwachungsgemeinschaften nach § 57 AwSV, vom 29. Juni 2017
  • Vollzugshilfe zur Eignungsfeststellung nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), vom 26. Juli 2017.

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