Das UBA hat zwei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat zwei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 23. November 2023 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 22.01.2024 B12 und B13).
Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
Bis(4-chlorphenyl)sulfon | 2 (bisher: 1) | 7639 |
N,N,N',N'-Tetrabutyl-6-chlor-1,3,5-triazin-2,4-diamin (bisher; 1,3,5-Triazine-2,4-diamine, N2,N2,N4,N4-tetrabutyl-6-chloro-) | 2 (bisher: 3) | 8452 |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen werden am 6. Februar 2024 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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