Das UBA hat zehn weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat zehn weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 2. August 2019 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 21.08.2019 B8, BAnz AT 23.08.2019 B7 bis B9, BAnz AT 27.08.2019 B11 bis B15 sowie BAnz AT 28.08.2019 B5).
Die Allgemeinverfügungen werden am 5., 7., 11. bzw. 12. September 2019 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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