Das UBA hat sechs weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat sechs weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 20. Oktober bzw. 11. November 2020 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 23.11.2020 B9, BAnz AT 08.12.2020 B7 und B8 sowie BAnz AT 09.12.2020 B7 bis B9).
Kenn-Nr. | WGK | Stoff bzw. Stoffgruppe |
1187 | 3 (bisher: 2) | 4-tert.-Butylphenol |
9902 | 1 | Calciummagnesiumoxid |
7130 | 1 | Iodbis(triphenylphosphino)kupfer |
7140 | 1 | Iodtris(triphenylphosphino)kupfer |
9875 | 2 | Reaktionsgemisch aus 1,4-Bis[(2-ethylhexyl)amino]-9,10-dihydroanthracen-9,10-dion und 1-(Butylamino)-4-[(2-ethylhexyl)amino]-9,10-dihydroanthracen-9,10-dion und 1-[(2-Ethylhexyl)amino]-4-(methylamino)-9,10-dihydroanthracen-9.10-dion |
9896 | 3 | Reaktionsgemisch aus 4-tert.-Butylphenol und m-Phenylenbis(methylamin) und 2-([3-(Aminomethyl)benzyl]aminomethyl)-4-tert-butylphenol |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen sind am 8. Dezember 2020 wirksam geworden bzw. werden am 23. bzw. 24. Dezember 2020 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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