Das UBA hat sechs weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat sechs weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 16. bzw. 24. November 2020 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 21.12.2020 B9 bis B11 sowie BAnz AT 31.12.2020 B6 bis B8).
Kenn-Nr. | WGK | Stoff bzw. Stoffgruppe |
444 | 3 (bisher: 2) | Allylalkohol |
6581 | 1 (bisher: 2) | N,N-Bis(2-hydroxyethyl)undec-10-enamid |
9129 | 1 | Diethylphenylphosphonit |
9899 | 1 | Reaktionsgemisch aus Natriumkalium-(2R*,3R*)-2-Hydroxy-3-(phosphonatooxy)Succinat und Natriumkaliumtartrat und Natriumkaliumphosphat |
9930 | 1 | Toluolsulfonsäure, mono C20-26-verzweigte Alkylderivate, Calciumsalze |
9881 | 1 | Triacetoxyvinylsilan |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen werden am 5. bzw. 15. Januar 2021 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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