Das UBA hat sieben weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat sieben weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 1. und 3. Februar 2021 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 09.03.2021 B5 bis B7, BAnz AT 10.03.2021 B8 und B9 sowie BAnz AT 11.03.2021 B7 und B8).
Kenn-Nr. | WGK | Stoff bzw. Stoffgruppe |
9973 | 1 | Diethyladipat |
9968 | 1 | Hydrierte Getreidesirupe |
9976 | 2 | Isobutyl-2-butenoat |
10008 | 2 | 2-Isopropyl-3-methoxypyrazin |
9992 | 2 | Myrrhe |
10009 | 2 | (Z)-Non-6-en-1-ol |
9975 | 3 | 2,6,10-Trimethyldodeca-2,6,9,11-tetraen |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Die Allgemeinverfügungen werden am 24., 25. bzw. 26. März 2021 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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