Das neue Strahlenschutzgesetz stellt den Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung auf eine neue Grundlage. Ob sich für die Beförderung radioaktiver Stoffe inhaltlich etwas ändert, ist noch nicht absehbar.
(mih) Erstmals sind nun alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst: im „Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“ vom 27. Juni 2017 (BGBl. 2017 I S. 1966). Dieses Gesetz dient im Wesentlichen dazu, die Richtlinie 2013/59/Euratom vom 5. Dezember 2013 „zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung …“ (ABl. 2014 L 13 S. 1) umzusetzen.
Art. 1 des Gesetzes umfasst das neue „Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG)“. Bislang war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz (AtG) basierenden Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenverordnung (RöV) geregelt.
Ziel der Änderung ist es, alle Regelungen zu vereinfachen und an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen sowie die Anwendungsbereiche des Strahlenschutzrechts zu erweitern. U.a. wird auch die Beförderung sowie die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe neu geregelt. In dem nun bekannt gemachten Gesetz sind gegenüber dem Entwurf des Bundeskabinetts zahlreiche Änderungen des Bundesrats enthalten; inwieweit sich daraus Änderungen gegenüber den jetzigen Beförderungs- und Verbringungsvorschriften ergeben, wird sich zeigen, wenn noch zu erarbeitende konkretisierende Vorgaben auf Verordnungsebene vorliegen.
Außerdem wird mit dem modernisierten und ausgeweiteten Regelwerk u.a. der radiologische Notfallschutz von Bund und Ländern verbessert, erstmalig der Einsatz von Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten beschrieben und der Umgang mit dem Edelgas Radon zum Schutz der Bevölkerung umfassender geregelt.
Für das Inkrafttreten bzw. Außerkrafttreten der einzelnen Regelungen sind insbesondere relevant: 4. Juli 2017, 1. Oktober 2017 und 31. Dezember 2018.
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