Fachausschuss Strahlenschutz führt ein neues Fachkundemodul Beförderung (BF) ein
(ur) Für den Erwerb der Fachkunde für die Beförderung von radioaktiven Stoffen ist eine erfolgreiche Teilnahme an dem bestehenden Fachkundemodul GG (Grundlagen für Fachgruppen mit geringem Anforderungsniveau) der Fachkunde-Richtlinie Technik (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) und einem neuen Fachkundemodul Beförderung (BF) erforderlich. Dies hat der Fachausschuss Strahlenschutz auf einer Sitzung im November letzten Jahres festgelegt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl 2019 S. 633) nun veröffentlicht.
Das Modul BF enthält insbesondere Regelungen aus dem Gefahrgutrecht und spiegelt somit die Anforderung des § 29 Absatz 1 Nummer 5 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) wider, nach der die zuständige Behörde die Genehmigung zur Beförderung nach § 27 StrlSchG zu erteilen hat, wenn „gewährleistet ist, dass die radioaktiven Stoffe unter Beachtung der für den jeweiligen Verkehrsträger geltenden Rechtsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter befördert werden […]“. Zusätzlich zu den strahlenschutzrechtlichen Anforderungen an die Beförderung radioaktiver Stoffe muss daher ein fachkundiger Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) bzw. Strahlenschutzbeauftragter (SSB) relevantes Fachwissen aus dem Bereich des Gefahrgutrechts vorweisen können. Durch die Lehrinhalte des Moduls BF wird darüber hinaus die Zusammenarbeit mit den für die Beförderung von radioaktiven Stoffen nach dem Gefahrgutrecht Verantwortlichen bzw. den von ihnen beauftragten Personen sowie die Abgrenzung derer Zuständigkeiten vermittelt.
Die Teilnahme an den Modulen GG und BF für den Erwerb der Fachkunde Beförderung gilt auch für Gefahrgutbeauftragte, wenn diese zum Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden sollen.
Personen, die über keinen Ausbildungsabschluss in einem naturwissenschaftlich-technischen Bereich verfügen, müssen für den Erwerb der Fachkunde für die Beförderung radioaktiver Stoffe neben der erfolgreichen Kursteilnahme an allen erforderlichen Modulen der Fachkundegruppe eine dreimonatige praktische Erfahrung nachweisen.
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