Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter? Und: Was ist er primär? "Mädchen für alles"? Troubleshooter? Oder Aufpasser ... ?
(ah) Die Tätigkeit von Gefahrgutbeauftragten bewegt sich in einem (vom Gesetzgeber gewollten) Spannungsfeld: zwischen "verlängertem Arm der Überwachungsbehörden", Beratungs- und Ausbildungsaufgaben einerseits – und dem operativen Geschäft des Unternehmens andererseits. Was in der gelebten Gefahrgut-Praxis immer wieder für Unklarheiten und Konflikte sorgen kann:
Wer ist jetzt wofür zuständig? Welche Aufgaben gehören wirklich zu meiner Gb-Rolle, welche nicht? Welche konkreten Befugnisse habe ich gegenüber den Mitarbeitenden und Vorgesetzten?
Der lesenswerte Artikel von Sylvia Gadomski aus der gefahrgutbeauftragte liefert Ihnen griffige Antworten und Konturen. So dass Sie auch bei Widersprüchen in der Praxis souverän (re)agieren, Ihren Standpunkt fundiert begründen und klar kommunizieren können – und so aufkeimenden Ärger und Unklarheiten von vorneherein den Wind aus den Segeln nehmen können.
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