Das BMDV hat die Korrekturen in Französisch sowie – falls für die deutsche Fassung relevant – in deutscher Übersetzung bekannt gemacht.
(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das ADN 2023 mit Datum vom 27. März 2024 berichtigt (BGBl. 2024 II Nr. 113). Die Korrekturen sind in Französisch sowie – falls für die deutsche Fassung relevant – in deutscher Übersetzung bekannt gemacht.
Die notifizierungspflichtigen Berichtigungen in der deutschen Fassung betreffen u.a.
Die übrigen Berichtigungen in der deutschen Fassung betreffen:
Die Berichtigungen gelten rückwirkend zum Inkrafttreten der jeweiligen Bestimmung.
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