Das BMVI hat Korrekturen zur deutschen Fassung des ADR 2013 bekannt gemacht.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Datum vom 25. Februar dieses Jahres (BGBl. 2014 II S. 237) Berichtigungen zu der Neufassung des ADR 2013 vom 3. Juni 2013 (BGBl. 2013 II S. 648, Anlageband) bekannt gemacht. Die Bekanntmachung umfasst ein Corrigendum der WP.15 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) (ECE/TRANS/225, Vol. I and II) und eine deutsche Übersetzung sowie Berichtigungen der deutschen Fassung des Anlagebands.
Die Korrekturen betreffen:
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