Rumänien und die Tschechische Republik zeichnen M025 und M026
(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADN hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:
M025 - Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte nach Unterabschnitt 1.8.3.7 ADN - vorgeschlagen von den Niederlanden, gezeichnet von Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Schweiz, Slowakei und Ungarn sowie neu von Rumänien und der Tschechischen Republik.
Die Vereinbarung ist gültig bis 1. Dezember 2020. Siehe dazu auch Meldung vom 20.04.2020.
M026 – Wiederkehrende Prüfungen nach Teil 8 und 9 des ADN und Zulassungszeugnisse nach Abschnitt 1.16.1 des ADN – gezeichnet von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und der Slowakei sowie neu von Rumänien und der Tschechischen Republik.
Die Vereinbarung ist gültig bis zum 1. Oktober 2020. Siehe dazu auch Meldung vom 04.05.2020.
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