Tanks – Ob ein Stoff in Tanks befördert werden darf, ist schnell in Tabelle A des Kap. 3.2 ADR/RID abzulesen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf man aber auch andere als die dort festgelegten Tanktypen verwenden.
(Ernst Winkler, GEFAG, Schwerzenbach (CH))
Allgemeine Vorschriften
Tanks müssen:
Vorschriften für einzelne Klassen
Stoffe dürfen in Tanks befördert werden, wenn in Spalte 12 der Tabelle A in Kap. 3.2 des ADR/RID eine Tankcodierung eingetragen ist. Für Auslegung, Bau, Ausrüstung, Kennzeichnung und Prüfung gelten die in Kap. 6.8 beschriebenen Vorschriften sowie die in Spalte 13 der Tabelle A aufgeführten Sondervorschriften. Sowohl für Stoffe der Klasse 2 wie auch für die Stoffe der Klassen 3-9 bestehen neben der Tankcodierung (in Spalte 12) oft noch diverse Sondervorschriften (in Spalte 13). Die Sondervorschriften sind jeder UN-Nummer spezifisch zugeordnet.
Grundsätzlich darf ein Stoff, sofern ein Tanktransport zugelassen ist, bei seiner Beförderung außer nach dem dafür vorgesehenen Tankcode auch in einem Tank mit höherem Sicherheitsniveau gemäß der weiter unten erklärten Tankhierarchie befördert werden, sofern die allfälligen Sonderbestimmungen der Spalte 13 auch erfüllt sind. Bei so genannten "+"-Tanks darf diese Tankhierarchie nicht angewandt werden.
Der Füllungsgrad von Tanks ist je nach Stoffklasse unterschiedlich und kann gemäß 4.3.2.2 ADR/RID mit einer Formel berechnet werden. Er ist im Wesentlichen abhängig vom kubischen Ausdehnungskoeffizienten und von der Fülltemperatur.
Die Tankcodierung
Der Tankcode der Spalte 12 des ADR/RID hat drei grundlegende Bedeutungen:
Die Tankcodierung – bestehend aus Buchstaben und Nummern – ist vierteilig, wobei die einzelnen Teile unabhängig von der Art des Tanks und des Gefahrguts folgendes beinhalten:
Die Tankhierarchie
Ein Tank mit einer anderen als in Kapitel 3.2, Tabelle A, genannten Tankcodierung darf für einen Stoff ebenfalls verwendet werden – vorausgesetzt, jedes Element (Zahlenwert oder Buchstabe) der Teile 1 bis 4 der Tankcodierung dieses anderen Tanks entspricht einem gleichen oder höheren Sicherheitsniveau als dem in Tabelle A ursprünglich angegebenen Tankcode-Element. Hierfür gilt folgende aufsteigende Reihenfolge:
Zwei Beispiele zur Verdeutlichung: Ein Tank mit der Tankcodierung L10CN ist für die Beförderung eines Stoffes zugelassen, dem gem. Tabelle A die Tankcodierung L4BN zugeordnet ist. Ein Tank mit der Tankcodierung L4BN ist für die Beförderung eines Stoffes zugelassen, dem gem. Tabelle A die Tankcodierung SGAN zugeordnet ist.
Sondervorschriften
Ist in Tabelle A des Kapitels 3.2 in der Spalte 13 ein Vermerk, sind wie oben erwähnt zusätzliche Sondervorschriften zu beachten und anzuwenden. Bei diesen Sondervorschriften kann es sich um Anweisungen handeln, welche der Befüller beachten muss ("TU"- oder "TM"-Vorschriften), wie etwa die Einhaltung des zugelassenen Füllungsgrades oder die Kennzeichnungsvorschriften. Es sind in Spalte 13 aber auch Sondervorschriften über den Bau des Tanks ("TC"-Vorschriften), seine erforderliche Ausrüstung ("TE"-Vorschriften) oder seine Zulassung ("TA"-Vorschriften) enthalten. Auch diese spezifischen Vorschriften müssen erfüllt sein.
Weil die konstruktiven und ausrüstungsspezifischen Einzelheiten eigentliche Tankeigenschaften sind, werden auch die TE- und TC-Eigenschaften in die Tankbescheinigungen aufgenommen. Bei Kesselwagen, bei denen der Tankcode auf dem Tank selbst angegeben wird, müssen auch diese besonderen Eigenschaften ersichtlich sein. Die TU- und TM-Vorschriften hingegen richten sich an den Betreiber bzw. Befüller und sind bei der Verwendung des Tanks stoffspezifisch zu beachten.
Allgemein gilt (das "x" steht hier für die ein- bzw. zweistellige Durchnumerierung):
Zum Schluss noch ein Beispiel aus der Gefahrgutpraxis: Ein Absender möchte Methansulfonylchlorid (UN 3246) in einem Kesselwagen des Tankcodes L10DH versenden. Gemäß Spalte 12, Tabelle A, in 3.2 ADR/RID erfordert der Stoff einen Tank mit dem Tankcode L10CH. Im Rahmen der Tankhierarchie bzw. des "rationalisierten Ansatzes" in 4.3.4.1.2 RID wäre der L10DH-Tank zugelassen. Allerdings findet man am Schluss des Absatzes über Tankhierarchie den Hinweis: "Bem. Die für die einzelnen Eintragungen eventuell geltenden Sondervorschriften (siehe Abschnitte 4.3.5 und 6.8.4) sind in dieser hierarchischen Aufstellung nicht berücksichtigt." Bei diesen Sondervorschriften handelt es sich um die Eintragungen der Spalte 13 – im genannten Beispiel also um TU 14, TU 15, TU 38, TE 21 und TE 22. Der L10DH-Tank darf also nur dann verwendet werden, wenn diese drei Bauvorschriften sowie die beiden Ausrüstungsvorschriften erfüllt sind.
(aus: gela 01/14, www.gefaehrliche-ladung.de)
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