Ab 2021 soll dies mehr UN-Mitgliedstaaten weltweit den Beitritt zu dem Übereinkommen erleichtern. Jedoch darf zuvor keine der 51 Vertragsparteien innerhalb der Notifizierungsfrist Einwände erheben.
(mih) Die Vertragsparteien des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) haben am 13. Mai 2019 beschlossen, ab 1. Januar 2021 das Präfix „Europäisch“ aus dem Titel zu streichen. Dies werde nach der Ansicht der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) dazu beitragen, dass mehr Länder einen sicheren Transport gefährlicher Güter gewährleisten. Die Änderung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft, sofern keine der 51 Vertragsparteien Einwände innerhalb von sechs Monaten nach der Notifizierung erhebt.
Das ADR ist 1957 als europäisches Übereinkommen verabschiedet worden. Die UNECE sieht darin ein sehr erfolgreiches Beispiel für die positiven Auswirkungen internationaler Harmonisierung und Zusammenarbeit, um die Sicherheit zu verbessern. Neben Ländern der gesamteuropäischen Region haben sich Marokko, Tunesien und zuletzt Nigeria dem ADR angeschlossen, was eine zunehmende weltweite Nachfrage nach Lösungen für den sicheren Transport gefährlicher Güter signalisiere. Andere Länder, wie Pakistan, Katar, Jordanien und der Libanon, hätten Interesse an einem Beitritt bekundet. Einige Länder wie Thailand würden die Bestimmungen des ADR entweder vollständig oder teilweise in ihre nationalen Vorschriften integrieren. Obwohl es allen UN-Mitgliedstaaten offensteht, dem ADR seit seinem Inkrafttreten 1968 beizutreten, habe sich der „europäische“ Titel des Übereinkommens in einer Reihe von Ländern als Hindernis für den Beitritt herausgestellt.
„Aufbauend auf den Errungenschaften des ADR in den letzten fünf Jahrzehnten bei der Verbesserung der Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter versuchen immer mehr Länder, seinen praktischen Wert zu nutzen“, begrüßte UNECE-Exekutivsekretärin Olga Algayerova die Entscheidung. „Ich ermutige alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, sich dem ADR als globales Überkommen anzuschließen und es vollständig umzusetzen, um die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung im Bereich der Verkehrssicherheit zu unterstützen.“ Die UNECE sei bereit, die Länder bei diesem Prozess zu unterstützen.
Die Entscheidung ist das Ergebnis mehrjähriger Verhandlungen und wurde auf einer Konferenz der Vertragsparteien des ADR getroffen, die gleichzeitig mit der 106. Sitzung der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) (13. bis 17. Mai 2019) in Genf stattfand.
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