Der Paketdienstleister DHL hat seine „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen, Teil 2 DHL PAKET national“ aktualisiert.
(ur) Die aktuellen „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen, Teil 2 DHL PAKET national“ ersetzen die Version vom 1.7.2015. In der aktuellen Version vom 1.7.2017 finden sich folgende Änderungen:
Unter Klasse 2 (Gase) ist bei dem Klassifizierungscodes 1A, 2A der Eintrag "Helium in Ballons" und bei dem Klassifizierungscode 6F der Eintrag "(Verbrennungs-)Motor/Maschine mit entzündbarem Gas (UN 3259) hinzugefügt.
Bei Klasse 3 (entzündbare flüssige Stoffe) ist nun UN 3528 "(Verbrennungs-)Motor/Maschine mit entzündbarer Flüssigkeit" aufgeführt. Weiter wird für UN 3269 auf die Sondervorschrift SV 238 verwiesen.
Bei Klasse 4.1 (Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe) sind Tischtennisbälle aus Zelluloid (UN 2000) genannt nebst der Sondervorschrift SV 381.
Für UN 1381 und UN 3088 (Klasse 4.3 - Selbstentzündliche Stoffe)
wird auf Sondervorschrift SV 383 verwiesen.
Unter Klasse 6.1 (Giftige Stoffe) sind zwei weitere Klassifizierungscodes (TF1, TW1) aufgenommen worden.
Bei Klasse 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) sind neu hinzugekommen: "Schäumbare Polymerkügelchen, entzündbare Dämpfe abgebend" (UN 2211), "Nickel-Metallhydrid-Batterien" (UN 3496), "(Verbrennungs-)Motor/Maschine" (UN 3530).
Download:
Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen
Teil 2: DHL Paket National (gültig ab 01.07.2017)
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