Gefahrgut unter dem Ärmelkanal

Der Betreiber des Eisenbahntunnels zwischen Frankreich und Großbritannien hat seine Gefahrgutvorschriften an das ADR 2015 angepasst.

(mih) Eurotunnel, Betreiber des Eisenbahntunnels unter dem Ärmelkanal zwischen Frankreich und Großbritannien, hat sein ADR-Handbuch an das ADR 2015 angepasst. Auf 58 Seiten ist detailliert festgelegt, welche Gefahrgüter in welcher Menge und unter welchen Bedingungen durch den Kanaltunnel befördert werden. Diese Vorschriften sind wesentlich strenger als die in ADR und RID festgelegten Regelungen, um die spezifischen Sicherheitseigenschaften der Infrastruktur des Kanaltunnels zu berücksichtigen.

Das Handbuch ist auch in den Sprachen Englisch und Französisch verfügbar. Alle drei Varianten sollen in Kürze auch auf der Homepage von Eurotunnel zum Download zur Verfügung stehen.

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