Auf der UNECE-Website sind die Kontaktdaten der obersten zuständigen Behörde für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße zu finden.
(mih) Die ADR-Vertragsparteien notifizieren bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) u.a. die obersten zuständigen Behörden für Beförderungen gefährlicher Güter auf der Straße. Nun haben Malta, Norwegen und das Vereinigte Königreich ihre Informationen aktualisiert.
In Malta ist die oberste zuständige Behörde „Transport Malta Road, Transport Licensing Unit, Land Transport Directorate“, Tel.: +356/21 22 22 03, E-Mail: info.tm@transport.gov.mt. Beförderungen von Stoffen der Klasse 7 fallen in den Verantwortungsbereich des „Radiation Protection Board“, Tel.: +356/21 24 76 77, E-Mail: paul.brejza@gov.mt.
In Norwegen ist die oberste zuständige Behörde das „Norwegian Directorate for Civil Protection (DSB)“, Tel. +47/33 41 25 00, E-Mail: postmottak@dsb.no. Beförderungen von Stoffen der Klasse 7 fallen in den Verantwortungsbereich der „Norwegian Radiation and Nuclear Safety Authority (DSA)“ (www.dsa.no). Daneben sind weitere Stellen gemäß Abschn. 1.8.4 und 1.9.5 bzw. Abs. 1.8.6.2.4.1 und 1.8.6.2.4.2 ADR genannt.
Im Vereinigten Königreich ist für Gefahrguttransporte das „Department for Transport“ zuständig (Tel.: +44-20/79 44 51 20, E-Mail: dangerousgoods@dft.gov.uk). Die Zuteilung des Symbols der Vereinten Nationen (UN-Kennzeichen) für Umschließungen obliegt dem „VCA Dangerous Goods Office“, Tel.: +44-1372/22 61 10, E-Mail: dgenquiries@vca.gov.uk.
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