Die RID 9/2011 wurde von Deutschland gezeichnet.
(uh) Im Verkehrsblatt 19/2011 wurde die Gegenzeichnung der Multilateralen Sondervereinbarung RID 9/2011 über die Beförderung von UN 1402 CALCIUMCARBID der Klasse 4.3 Verpackungsgruppe I in Tanks durch Deutschland bekanntgemacht: Danach darf UN 1402 CALCIUMCARBID, Klasse 4.3, Verpackungsgruppe I, unter bestimmten Voraussetzungen abweichend von den Bestimmungen in Spalte (12), Tabelle A, Kapitel 3.2, RID in Tanks mit der Tankcodierung S2, 65AN (+) befördert werden. Die Tanks müssen mit dem Vermerk "Nicht öffnen während der Beförderung. Bildet in Berührung mit Wasser entzündbare Gase." versehen sein.
Da auch Luxemburg diese Sondervereinbarung zwischenzeitlich gezeichnet hat, kann sie im Verkehr innerhalb sowie zwischen den beiden Staaten angewendet werden.
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