Die neue Multilaterale Sondervereinbarung sieht Erleichterungen für die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten, auf der Schiene vor.
(mih) Österreich hat die Multilaterale Sondervereinbarung RID 1/2015 gemäß Abschn. 1.5.1 RID vorgeschlagen. Sie betrifft die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten.
Diese Vereinbarung soll nur im Zusammenhang mit der Sammlung und Beförderung von Abfällen im Rahmen der jeweiligen abfallwirtschaftsrechtlichen Vorgaben gelten. Es ist demnach vorgesehen, jene Abfälle, die gefährliche Güter sind oder enthalten, abweichend von den Bestimmungen des RID unter den genannten Bedingungen zu befördern. Die neue RID 1/2015 soll nicht für den Transport von Abfällen der Klassen 1, 6.2 und 7 gelten.
Die Erleichterungen betreffen u.a. die
Sobald weitere Vertragsstaaten die RID 1/2015 zeichnen, ist sie anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Diese Multilaterale Sondervereinbarung würde dann vom 2. August 2015 bis 1. August 2020 gelten.
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