Konsolidierte Fassung der Änderungen für das RID bereitgestellt
(ur) Das Sekretariat der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hat eine konsolidierte Fassung der Änderungen zum RID zusammengestellt, die für eine Inkraftsetzung zum 1. Januar 2023 angenommen werden sollen.
Die in der konsolidierten Fassung grau hinterlegten Änderungstexte wurden bereits bei der 13. Tagung der Ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses (13. bis 18. November 2021) angenommen. Nicht hinterlegte Textteile müssen von der 14. Tagung der Ständigen Arbeitsgruppe (23. Mai 2022) noch angenommen werden. Da alle Änderungstexte auch noch von der 57. Tagung des RID-Fachausschusses (24. Mai 2022) bestätigt werden müssen, haben die vorliegenden Änderungstexte nur vorläufigen Charakter.
Die endgültigen Änderungen sollen den Staaten bis spätestens 31. Juli 2022 mitgeteilt werden.
Die vorliegende konsolidierte Fassung kann von der Internetseite der OTIF unter dem Dokumentnamen OTIF/RID/NOT/2023 heruntergeladen werden.
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