RID-Sondervereinbarungen

Die multilateralen RID-Sondervereinbarungen zu Chlorsilanen und Knopfzellen haben neue Unterzeichner gefunden.

(ak) Gemäß Unterabschnitt 1.5.1.1 RID können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten untereinander vereinbaren, bestimmte Beförderungen auf ihren Gebieten unter zeitweiligen Abweichungen von den Vorschriften des RID zu genehmigen. Die Behörde, welche die Initiative ergriffen hat, teilt dies der OTIF mit. Folgende Sondervereinbarungen (SV) konnten ihren Geltungsbereich erweitern:

 

RID 3/2009 – Beförderung von Chlorsilanen, die der Verpackungsanweisung P 010 zugeordnet sind, in Druckgefäßen aus Stahl – gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 14/2009), der Schweiz, Slowenien, dem Vereinigten Königreich, Österreich, Frankreich, Luxemburg und neu von Kroatien.

 

RID 7/2009 –Anforderungen an die Kennzeichnung in Sondervorschrift 188 für in Ausrüstungen eingebaute Knopfzellen− gezeichnet vom Vereinigten Königreich, Deutschland (VkBl. 16/2009), Frankreich, Luxemburg, Portugal und neu von Slowenien und Österreich.

 

Indessen hat Deutschland die Gültigkeitsdauer einer befristet gegengezeichneten Sondervereinbarung verlängert:

 

RID 2/2009 Anwendung der Abweichung des Absatzes 1.1.4.2.1 auf die Beförderung von Stoffen der Klasse 9, die nicht dem IMDG-Code oder den Technischen Anweisungen der ICAO unterliegen, in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschließt − gezeichnet vom Vereinigten Königreich, Belgien, Deutschland und Frankreich. Deutschland gab die Verlängerung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2010 in Verkehrsblatt Nr. 23 vom 15. Dezember 2009 unter der lfd. Nummer 208 bekannt.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de