Eine Übersicht des BMDV zeigt, welche Bundesländer die RSEB eingeführt haben.
(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine aktualisierte Übersicht zur Einführung der Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) vom 29. August 2023 (VkBl. 2023 S. 515, und Sonderdruck B 2207) in den einzelnen Bundesländern veröffentlicht. In der Liste mit Stand 16. Mai 2024 sind der jeweilige Erlass und die Fundstelle genannt.
Einzig der Freistaat Thüringen hat die RSEB nach wie vor nicht als Verwaltungsvorschrift für seine zuständigen Behörden umgesetzt. In der Übersicht heißt es: „Eine Kontrollkommission prüft den Abbau von Verwaltungsvorschriften, darunter fällt auch die RSEB.“
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