Multilaterale Vereinbarungen für LSA-III-Stoffe bzw. Gemische aus Butadienen und Kohlenwasserstoff
M332 - LSA-III-Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität gemäß Absatz 2.2.7.2.3.1.4 des ADR -,
initiiert von Spanien, gezeichnet von Deutschland, Frankreich, Italien, Norwegen, Rumänien, Schweden, der Slowakei, der Tschechischen Republik und Ungarn sowie neu von der Schweiz.
Abweichend von den Vorschriften müssen Stoffe der Klasse 7 mit geringer spezifischer Aktivität (LSA-III-Stoffe) nicht dem Auslaugtest nach Absatz 2.2.7.2.3.1.4 ADR unterzogen werden.
Diese Vereinbarung ist gültig bis 31. Dezember 2022.
M338 - Beförderung von Butadienen und Kohlenwasserstoff, Gemisch, stabilisiert der Klasse 2 -, vorgeschlagen von den Niederlanden, gezeichnet von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, dem Vereinigten Königreich und neu von der Schweiz.
Die Vereinbarung ist gültig bis 30. Juni 2025
Das Pendant zur M338 ist im Schienenverkehr die Multilaterale Vereinbarung RID 4/2021.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!