Österreich initiiert Multilaterale Vereinbarung RID 5/2020
(ur) Österreich hat die Multilaterale Vereinbarung RID 5/2020 gemäß 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten, vorgeschlagen. Mit dieser Vereinbarung soll der Transport von Abfällen, die gefährliche Güter sind oder enthalten, unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert werden. Die Vereinbarung soll nur im Zusammenhang mit der Sammlung und Beförderung von Abfällen im Rahmen der jeweiligen abfallwirtschaftsrechtlichen Vorgaben gelten.
Die Abweichungen der RID 5/2020 von den Vorschriften des RID betreffen die Klassifizierung, die Verpackung, die Beförderung in loser Schüttung, bestimmte Abfälle (Maschinen oder Geräte, die in ihrem inneren Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten, Medikamente und Feuerlöscher) sowie die Kennzeichnung der Versandstücke und Angaben im Beförderungspapier.
Sobald weitere Vertragsstaaten die RID5 /2020 zeichnen, ist sie anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern diese eine gemeinsame Grenze haben. Diese Vereinbarung würde dann bis zum 21. September 2025 gelten.
Für den Straßenverkehr (ADR) hat Österreich analog dazu die Multilaterale Vereinbarung M329 - Carriage of certain wastes containing dangerous goods - als Ersatz für die M287 vorgeschlagen.
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