Die Technische Regel über Heizölverbraucheranlagen beschreibt auch die Befüllung der Tanks durch den Fahrer eines Tankwagens.
(mih) Im Februar wurde die Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) 791 – Heizölverbraucheranlagen Teil 1 von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) veröffentlicht. Wie die IHK Schwaben berichtet, wird in Anh. C dieser allgemein anerkannten Regel der Technik auch die Befüllung von Tanks einer Heizölverbraucheranlage durch den Fahrer eines Tankwagens im Detail und Ablauf beschrieben. Dabei werden die Anforderungen vor, während und nach der Befüllung konkret aufgezeigt, die für den Mineralölhandel selbstverständlich sein sollten. Durch die verbindliche Festschreibung ließe sich bei Füllschäden nun jedes Mal prüfen, ob sich der Tankwagenfahrer an die TRwS gehalten hat.
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