Die multilateralen ADR-Vereinbarungen M172 und M204 haben jeweils einen neuen Unterzeichner gefunden: Hinzu kamen Ungarn bzw. die Tschechische Republik.
Es ergeben sich folgende Veränderungen für den Straßenverkehr:
M172 − Transport bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten − vorgeschlagen von Österreich, gezeichnet von Liechtenstein und jetzt auch von Ungarn.
In Abweichung von den Bestimmungen des ADR sollen Abfälle dann mit einfachen Testmethoden zugeordnet werden dürfen, wenn keine verlässlichen Dokumente zur Verfügung stehen, ihre Herkunft aus bestimmten Produktionsprozessen nicht bekannt ist, bei denen in-situ-Testverfahren nicht oder nur unter großem Aufwand angewendet werden können und auch keine erfahrungsgemäße Zuordnung möglich ist. Treffen all diese Punkte zu, dann ist zum Beispiel auch eine geruchliche Beurteilung der Rückstände erlaubt, bei der Herkunft und Plausibilität berücksichtigt werden. Die Vereinbarung bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Klassen 1, 6.2 und 7.
M204 – Der Stoff 1-Hydroxybenzotriazol-Monohydrat wird in Abweichung von Unterabschnitt 3.2.1 ADR der UN-Nr. 3474 zugeordnet; nicht anwendbar für den Eurotunnel − gezeichnet von Großbritannien, Deutschland und nun auch der Tschechischen Republik. Die Vereinbarung läuft zum 30. Juni 2011 aus.
Der Hintergrund für das Abkommen ist, dass die Benennung des Stoffs mit der UN-Nr. 3474 derzeit widersprüchlich ist: "1-Hydroxybenzotriazol, wasserfrei, angefeuchtet, mit mindestens 20 Masse-% Wasser". Künftig wird es auch im ADR/RID „1-Hydroxybenzotriazol-Monohydrat“ heißen. Die Sondervereinbarung ermöglicht damit eine Verwendung der neuen Benennung bereits vor dem Inkrafttreten des RID/ADR 2011, in dem alle Änderungen aus der 16. überarbeiteten Ausgabe der UN-Modellvorschriften enthalten sein werden.
Die beiden Multilateralen Vereinbarungen sind damit anwendbar im Verkehr innerhalb der Unterzeichnerstaaten sowie zwischen ihnen, sofern sie benachbart sind.
Vereinbarungstexte sind im Original online abrufbar bei UN-ECE.
Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen sind abrufbar beim BMVBS.
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