Mit einem Addendum zur 51. Ausgabe seiner Gefahrgutvorschriften arbeitet der Branchenverband IATA die jüngsten Änderungen der ICAO-TI ein. Daneben gibt es neue Abweichungen von Staaten und Fluglinien.
(ak) In das Addendum zur 51. Ausgabe ihrer DGR hat die IATA vorwiegend die Änderungen der ICAO-Vorschriften zum Transport batteriebetriebener Rollstühle übernommen. Diese waren in einem Addendum 4 / Corrigendum 3 der Technical Instructions (ICAO-TI) for the safe transport of dangerous goods by air (2009-2010 Edition) vom 15. März 2010 enthalten und bezogen sich überwiegend auf das 1. Kapitel von Teil 8 der TI.
Zusätzlich sind einige neue (Luxemburg) bzw. geänderte (USA) Abweichungen von Staaten sowie von den Luftverkehrsgesellschaften Great Wall Airlines, Kingfisher Airlines, Nippon Cargo Airlines sowie von Comair Limited aufgenommen worden.
Das Addendum ist in Englisch, Deutsch und Spanisch sowie bald auch in Französisch erhältlich.
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