Flugreisende finden darin Informationen, welche Arten und welche Mengen von Lithiumbatterien sie auf ihrem Flug im Handgepäck bzw. im aufgegebenen Gepäck dabei haben dürfen.
(mih) Die International Air Transport Association (IATA) hat ein aktualisiertes Merkblatt (Revision 2, gültig seit April 2018) veröffentlicht, um Passagiere darüber zu informieren, welche Arten und welche Mengen von Lithiumbatterien sie auf ihrem Flug im Handgepäck bzw. im aufgegebenen Gepäck dabei haben dürfen. Das betrifft tragbare elektronische Geräte (PED), tragbare medizinische elektronische Geräte (PMED) sowie Ersatzbatterien in Abhängigkeit von der Nennenergie bei wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien oder dem Lithiummetallgehalt in nicht wiederaufladbaren Lithium-Metall-Batterien.
Zudem sind darin ergänzende Vorgaben zur Beförderung der Geräte oder Ersatzbatterien zu finden sowie Hinweise zu elektronischen Zigaretten und zu Gepäckstücken, die Lithiumbatterien für bestimmte Funktionen enthalten (Smart Luggage).
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