Luftfracht: elektronische Versendererklärung

Die IATA hat Bedingungen festgelegt, um die Shipper’s Declaration künftig elektronisch verwenden zu können. Dies soll Prozesse effizienter gestalten sowie Fehler und Verzögerungen reduzieren.

(mih) Die International Air Transport Association (IATA) hat Bedingungen festgelegt, um die Versendererklärung für gefährliche Güter (Shipper’s Declaration) künftig elektronisch verwenden zu können. Standards für eine e-Dangerous Goods Declaration (e-DGD) einzuführen, sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung der Gefahrgut-Transportkette im Luftverkehr.

Die e-DGD soll den Digitalisierungsinitiativen der Industrie zum Durchbruch verhelfen und dabei die Grundsätze gemeinsamer Datenplattformen einbeziehen. Dazu sei die Zusammenarbeit aller Beteiligten, wie Versender, Spediteure, Beförderer, Bodenabfertigungsunternehmen und Logistikdienstleister, erforderlich. Die IATA verspricht sich davon diverse Vorteile: höhere Transparenz, bessere Verfolgbarkeit von Sendungen sowie gesteigerte Datenqualität. Dies wiederum soll die Prozesse effizienter gestalten sowie Fehler und Verzögerungen reduzieren.

Lufthansa Cargo ist ein wichtiger Impulsgeber bei dieser Entwicklung. Gemeinsam mit Air France, Swiss WorldCargo und Cargologic wurde der e-DGD-Standard – koordiniert von der IATA – seit Anfang 2017 erarbeitet und abgestimmt. Jan-Wilhelm Breithaupt, Vice President Global Handling bei Lufthansa Cargo, betont: „Nur wenn alle Akteure innerhalb der Lieferkette einen Vorteil aus der Lösung ziehen können, hat Digitalisierung in dieser Größenordnung Erfolgschancen.“

Das Projekt befindet sich derzeit in der Proof of Concept-Phase mit Pilotprojekten in Frankfurt, Paris und Zürich. In Frankfurt hat der Plattformbetreiber Dakosy in enger Zusammenarbeit mit Lufthansa Cargo eine e-DGD-Plattform namens „Infr8-eDGD“ realisiert, die als Kooperationsplattform für Versender und Spediteure dient. Sie soll die Basis für den von Lufthansa Cargo unterstützten e-DGD-Prozess bilden, der auf eine komplett papierlose Transportdokumentation zielt.

Zugleich wurde auch bekannt, dass Lufthansa Cargo im April eine Gebühr für Papier-basierte Frachtbriefe einführt, mit welcher die Kosten bei der Verarbeitung der Dokumente an die Kunden weitergereicht werden. Der Nutzungsgrad elektronischer Air Waybills sei gerade in Deutschland noch sehr gering.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de