Die Aufgaben und Zuständigkeiten der bisherigen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) wurden in die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) überführt.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat den „Errichtungserlass zur Gründung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)“ vom 19. April 2013 im Verkehrsblatt (VkBl.) 2013 S. 422 unter der lfd. Nr. 83 bekannt gemacht.
Danach ist zum 1. Mai dieses Jahres die GDWS als Mittelbehörde im Geschäftsbereich des BMVBS errichtet worden. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der bisherigen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) Nord, Nordwest, Mitte, West, Südwest, Süd und Ost werden in die GDWS überführt und mit festgelegten delegationsfähigen Aufgaben des BMVBS zusammengeführt.
Die bisherigen WSD werden Außenstellen der GDWS an ihren jeweiligen Standorten. Für bestimmte, den ehemaligen WSD explizit durch Gesetz oder Rechtsverordnung, zum Beispiel Gefahrgutvordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und Gefahrgutverordnung See (GGVSee), zugewiesenen Aufgaben bleiben die GDWS-Außenstellen zunächst originär zuständig.
Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte, zuvor Präsident der WSD Nord in Kiel, ist nun Präsident der GDWS. Sitz ist Bonn; Außenstellen bestehen in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg und Magdeburg.
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