Anleitungen zur einheitlichen Interpretation des IGC- und des IGF-Codes
(ur) Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) hat zwei Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses (MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) jeweils mit Datum vom 4. September 2019 in Deutsch amtlich bekannt gemacht (VkBl. 2019 S. 629).
Das Rundschreiben MSC.1/Circ.1590 vom 11. Juni 2018 umfasst die „Einheitliche Interpretation von Absatz 13.3.5 des IGC-Codes (in der durch Entschließung MSC.370(93) geänderten Fassung)“. Der IGC-Code beschreibt einen internationalen Sicherheitsstandard für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut. Ziel des Rundschreibens ist es, eine genaue Anleitung zu dem Ausdruck „Jedes Eindocken“ in dem Kontext der Überprüfung der Höchst-Füllstände auf Flüssiggastankschiffen bereitzustellen.
Das Rundschreiben MSC.1/Circ.1591 vom 11. Juni 2018 enthält die „Einheitliche Interpretation des IGF-Codes“. Ziel ist es, eine genauere Anleitung für die Anwendung der einschlägigen Anforderungen des Internationalen Codes über die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden (IGF-Code), bereitzustellen.
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