Für qualitätssichernde Maßnahmen bei zulassungspflichtigen Versandstücken für radioaktive Stoffe gilt ab sofort die neue BAM-GGR 011. Die TRV 006 wird teilweise aufgehoben.
(ak) Unter der lfd. Nr. 82 auf Seite 282 des Verkehrsblatts 14/2010 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Aufhebung der "Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung (QM) und -überwachung (QÜ) für Verpackungen zur Beförderung radioaktiver Stoffe – TRV 006" (Vkbl. 1991, S. 231) hinsichtlich der Regelungen für zulassungspflichtige Versandstücke bekannt gemacht. Dafür gilt nun statt dessen die "BAM-Gefahrgutregel über Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Verpackungen zur Beförderung radioaktiver Stoffe" GGR-011, Rev.O, vom 25.06.2010 (mehr dazu im gela-Archiv).
Die TRV 006 behält jedoch ihre Gültigkeit für qualitätssichernde Maßnahmen von Verpackungen nicht zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe.
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