In der aktualisierten Notifizierung bei der UNECE sind neun Prüfstellen gelistet.
(mih) Deutschland hat eine Notifizierung bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) aktualisiert und die Liste der Prüfstellen gemäß Abschn. 1.8.6 ADR/RID auf neuesten Stand gebracht. Die neun genannten Prüfstellen sind zugelassen und akkreditiert für die in Unterabschn. 1.8.6.1 aufgeführten Tätigkeiten.
Die Zulassungen betreffen die Konformitätsbewertungen, wiederkehrenden Prüfungen, Zwischenprüfungen, außerordentlichen Prüfungen, Inbetriebnahmeüberprüfungen und Überwachung des betriebseigenen Prüfdienstes gemäß Kap. 6.2 und 6.8 ADR/RID.
Bezüglich der Zulassung der nationalen Prüfstellen gemäß Abschn. 1.8.6 ADR/RID wendet Deutschland die Übergangsvorschriften in Unterabschn. 1.6.3.54 und 1.6.4.57 ADR/RID an. Die gelisteten Prüfstellen sind nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 akkreditiert und nehmen die in Unterabschn. 1.8.6.1 ADR/RID genannten Tätigkeiten als Verwaltungsaufgaben nach § 12 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) vor.
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