Alle Anträge müssen ab sofort sowohl als Papierakte als auch in elektronischer Form eingereicht werden.
(mih) Ab sofort bearbeitet die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Anträge – z.B. auf Baumusterzulassung, zur Anerkennung von Prüfstellen oder von Schweißfachbetrieben – nur noch, wenn die Anträge zusätzlich zu der erforderlichen Schriftform (Authentizität) auch in elektronischer Form vorliegen. Wie die BAM mitteilt, müsse jeder Antragsteller seinen Antrag somit sowohl als vollständige Papierakte als auch redundant in elektronischer Form einreichen. Fehlt einer der beiden Teile, sei es nicht möglich, das Antragsverfahren abzuschließen.
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