Das Gefahrgutreferat des BMVI hatte auf die 67. IAA Nutzfahrzeuge eingeladen, um über aktuelle Entwicklungen im Gefahrgutrecht und Erhöhung der Sicherheit von Gefahrgutfahrzeugen zu berichten und zu diskutieren.
(mih) Gemeinsam mit dem Verband der Automobilindustrie (VDA) hat das Gefahrgutreferat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Ende September in Hannover erneut das Rahmenprogramm der Messe 67. IAA Nutzfahrzeuge genutzt, um über „Aktuelle Entwicklungen im Gefahrgutrecht und Erhöhung der Sicherheit von Gefahrgutfahrzeugen“ zu berichten und zu diskutieren.
So ist vorgesehen, die Änderungen für das ADR 2019 nach der Einspruchsfrist für die Notifizierungstexte, die am 3. Oktober 2018 endet, im BGBl. bekannt zu machen. Die Beratungen über die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bund/Länder-Fachausschuss (BLFA) Gefahrgut stehen kurz vor dem Abschluss. Somit wird die GGVSEB voraussichtlich im Januar 2019, eventuell noch im Dezember 2018, im Bundesrat auf der Tagesordnung stehen. Für die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) wird angestrebt, die Aktualisierung im Mai 2019 bekannt zu geben.
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