Regeln zur Registrierung gefährlicher Chemikalien ab 1. August geändert.
(fu) Am 11. Juli 2012 hat die Staatliche Verwaltung für Arbeitssicherheit (SAWS) die endgültige Fassung der "Maßnahmen für die Verwaltung der Registrierung von gefährlichen Chemikalien" veröffentlicht. Damit kommen vor allem auf Importeure in China neue Verpflichtungen zu. Aber auch die Hersteller gefährlicher Chemikalien, also z.B. Exporteure in Deutschland, werden betroffen sein, denn sie müssen die erforderlichen Informationen bereitstellen.
Hintergrund sind Vorschriften zum sicheren Umgang mit gefährlichen Chemikalien, die als "Dekret 591" am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten sind. Die neuen Maßnahmen lösen eine Vorschrift aus dem Jahr 2002 ab und treten am 1. August 2012 in Kraft.
Diese Maßnahmen beschreiben detailliert die Anforderungen und Verfahren zur Registrierung gefährlicher Chemikalien in China. Die erste und wichtigste Aufgabe dabei ist die Eintragung der Chemikalien in den "Katalog der gefährliche Chemikalien" des National Registration Center of Chemicals (NKR). Hersteller und Importeure müssen diese Anmeldung vor der ersten Einfuhr erledigen. Die Zulassungsbescheinigung ist drei Jahre gültig und muss drei Monate vor Ablauf des Zertifikats erneuert werden.
Für diese Registrierung müssen Hersteller und Importeure folgende Daten bereitstellen:
Neu sind gegenüber 2002 folgende wesentliche Änderungen:
Deutsche Unternehmen verkauften 2011 chemische Erzeugnisse im Wert von über 150 Milliarden Euro an Kunden im Ausland, einen erheblichen Anteil davon nach China. Erst Anfang Juni hatte Axel Mattern, Vorstand von Hafen Hamburg Marketing, anlässlich der "transport logistic China" erklärt; "China ist nach wie vor der größte Markt für den Hamburger Hafen. Jeder dritte Container, der in Hamburg über die Kaikanten geht, wird als Import- oder Exportsendung mit dem Reich der Mitte umgeschlagen. Vor allem Maschinen und Anlagenkomponenten, Fahrzeugteile, elektrotechnische Geräte und Chemie-Produkte gehen via Hamburg nach China in den Export."
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