Defekte Lithiumbatterien: Genehmigungsverfahren vereinfachen

Bei einem Workshop der BAM diskutierten Experten darüber, wie sich die Gefahrgutvorschriften für die Beförderung defekter Lithiumbatterien sicher und effektiv umsetzen lassen.

(mih) Ist es erforderlich, eine beschädigte oder defekte Lithiumbatterie zu befördern – z.B. nach einem Unfall oder einer Panne eines elektrisch angetriebenen Fahrzeugs –, muss bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) für jeden einzelnen Transport eine individuelle Festlegung beantragt werden. Das gilt insbesondere, wenn die Lithiumbatterie so beschädigt ist, dass sich ein thermisches Durchgehen (Thermal Runaway) nicht ausschließen lässt, d.h. wenn die Lithiumbatterie als kritisch einzustufen ist.

Die BAM setzt sich u.a. beim UN-Expertenunterausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter dafür ein, die UN-Modellvorschriften anzupassen (und in der Folge auch das ADR), um die o.g. Genehmigungen zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie die notwendige Sicherheit zu gewährleisten. Dazu soll die Gefährlichkeit der jeweiligen Lithiumbatterien berücksichtigt werden. Auf Einladung der BAM diskutierten Mitte Mai in Berlin Autohersteller, Entwickler von Transportbehältern und Transporteure darüber, wie sich die Anforderungen der Gefahrgutvorschriften für die Beförderung defekter Lithiumbatterien sicher und effektiv umsetzen lassen.

So erläuterte Gudula Schwan vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Änderungen im ADR 2019, welche den Transport von Lithium-Batterien betreffen, z.B. eine Reihe neuer Sondervorschriften. Gleichzeitig skizzierte Schwan, welche Themen in den kommenden Jahren anstehen. So ist u.a. vorgesehen, ein gefahrenbasiertes System zu entwickeln, um Lithiumbatterien zu klassifizieren.

Bernd-Uwe Wienecke und Dr. Anita Schmidt von der BAM erklärten, wie die BAM das Regelwerk in der Praxis anwendet und wie das bisherige System der Einzelfallgenehmigungen vereinfacht werden soll. Die Details des Verfahrens werden in einer neuen BAM-Gefahrgutregel (BAM-GGR) festgelegt, deren erster Entwurf den beteiligten Kreisen noch in diesem Sommer vorgelegt werden soll.

Außerdem hat die BAM einen neuen Brandprüfstand eingerichtet, um die Vorgänge beim thermischen Durchgehen von defekten Lithiumbatterien noch besser einschätzen zu können. Darin sollen neben der Temperatur und der Wärmestrahlung auch die beim Brand entstehenden Gase gemessen werden. Diese Daten können hilfreich sein, um sowohl neue Gefahrgutumschließungen zu entwickeln als auch das internationale Gefahrgutrecht fortzuentwickeln.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de