Geschäftsordnung Gefahrgut-Verkehrs-Beirat

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Geschäftsordnung für den Gefahrgut-Verkehrs-Beirat vom 10. Juli 2015 bekannt gemacht (VkBl. 2015, S. 453).

ur - Die Geschäftsordnung (GO) für den Gefahrgut-Verkehrs-Beirat entspricht bis auf einige kleine redaktionelle Änderungen der GO vom 1. September 2010, die mit Wirkung vom 31. August 2015 aufgehoben wird. Die neue GO tritt am 1. September 2015 in Kraft. Als neues Mitglied (§ 2) ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) mit Sitz in Bonn hinzugekommen. Neu im ständigen Ausschuss Gefahrgutbeförderung (AGGB) des Beirats (§ 7) sind vertreten: das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Braunschweig, das Umweltbundesamt (UBA), Dessau-Roßlau, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin, der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG), Berlin, der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS), Hamburg und die bereits erwähnte GDWS, Bonn. Kleinere Änderungen sind auch in Anlage 1 zur GO festzustellen: So wurde das Sachgebiet "Schutz vor biologischen und Gesundheitsgefahren, insbesondere der Toxizität" in der alten GO von 2010 dem Bundesamt für Risikobewertung (BfR) und dem Robert Koch Institut (RKI) zugewiesen. In der neuen GO sind daraus zwei Sachgebiete entstanden: "Schutz vor chemischen Gesundheitsgefahren, insbesondere der Toxizität", zugeordnet dem BfR und "Schutz vor biologischen Gesundheitsgefahren", zugeordnet dem RKI. 

Der Beirat berät das BMVI hinsichtlich der sicheren Beförderung gefährlicher Güter, insbesondere bei der Durchführung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes.

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