GGVSEB, GbV, GGAV und GGKostV: neue Fassungen

Das BMVI hat die vier Gefahrgutverordnungen jeweils in einer konsolidierten Fassung bekannt gemacht.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat vier Verordnungen in Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter als Neufassung bekannt gemacht, jeweils mit Datum vom 11. März 2019:

  • Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) (BGBl. 2019 I S. 258), in Kraft teils seit 1. Januar 2019 bzw. teils seit 28. Februar 2019

Die vier Verordnungen waren zuletzt mit der „Elften Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen“ vom 20. Februar 2019 (BGBl. 2019 I S. 124) geändert worden.

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