Die überarbeiteten Verordnungen, die so viel Einfluss auf die tägliche Gefahrgut-Praxis haben, sind nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
(uh) Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 11. März 2011 wurde auf Seite 341 die "Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen" (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) vom 25. Februar 2011 auf 4 Seiten bekanntgegeben. Sie tritt am 1. September 2011 in Kraft.
In der gleichen BGBl-Ausgabe auf Seite 347 wurde die "Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt" (1. GGVSEB-ÄV) bekanntgemacht. Auf 16 Seiten werden die Detailänderungen ausgeführt. Im wesentlichen treten die Änderungen rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft. Dem Vernehmen nach wird es zur GGVSEB keine Neubekanntmachung des konsolidierten Textes geben.
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