Das BMVI hat die „Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen“ bekannt gemacht und damit u.a. den IMDG-Code in der Fassung des Amdt. 38-16 in Kraft gesetzt.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die „Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen“ vom 7. Dezember 2017 bekannt gemacht (BGBl. 2017 I S. 3859). Damit werden die Gefahrgutverordnung See (GGVSee), die Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV) und die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) angepasst.
Die „Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen“ tritt rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft. Davon sind die neuen Vorschriften über die Ordnungswidrigkeiten in § 27 GGVSee sowie die GGVSEB- und GGKostV-Änderungen ausgenommen; sie gelten ab morgen.
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